Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
SCHWBWO · 27 Normen
- § 1Bestellung des Wahlvorstandes
- § 2Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 3Liste der Wahlberechtigten
- § 4Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- § 5Wahlausschreiben
- § 6Wahlvorschläge
- § 7Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 8Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 9Stimmabgabe
- § 10Wahlvorgang
- § 11Schriftliche Stimmabgabe
- § 12Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 13Feststellung des Wahlergebnisses
- § 14Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- § 15Bekanntmachung der Gewählten
- § 16Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 17Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 18Voraussetzungen
- § 19Vorbereitung der Wahl
- § 20Durchführung der Wahl
- § 21Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 22Wahlverfahren
- § 23Wahlverfahren
- § 24Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
- § 25Durchführung der Wahl
- § 26Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 27Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.