Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
SEAG · 57 Normen
- § 1Anzuwendende Vorschriften
- § 3Eintragung
- § 4Zuständigkeiten
- § 5Bekanntmachung
- § 6Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 7Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan
- § 8Gläubigerschutz
- § 9Abfindungsangebot im Gründungsplan
- § 10Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung
- § 11Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 12Abfindungsangebot im Verlegungsplan
- § 13Gläubigerschutz
- § 14Negativerklärung
- § 15Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 16Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 17Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
- § 18Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 19Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan
- § 20Anzuwendende Vorschriften
- § 21Anmeldung und Eintragung
- § 22Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- § 23Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 24Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 25Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 26Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 27Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 28Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 29Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 30Bestellung durch das Gericht
- § 31Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
- § 32Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
- § 33Wirkung des Urteils
- § 34Innere Ordnung des Verwaltungsrats
- § 35Beschlussfassung
- § 36Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
- § 37Einberufung des Verwaltungsrats
- § 38Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 39Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- § 40Geschäftsführende Direktoren
- § 41Vertretung
- § 43Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 44Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis
- § 45Bestellung durch das Gericht
- § 46Anmeldung von Änderungen
- § 47Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
- § 48Ordentliche Hauptversammlung
- § 49Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
- § 50Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
- § 51Satzungsänderungen
- § 52Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung
- § 52aBesetzung von Organen bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
- § 53Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 54Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- § 55Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
- § 56Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- § 57Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- § 58Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.