§ 20 – Anzuwendende Vorschriften
SEAG · Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 07.07.2020 – B 12 R 19/18 RECLI:DE:BSG:2020:070720UB12R1918R0
Mitglieder des Verwaltungsrats einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.
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