§ 7 – Wände, Decken, Fußböden

SEEUNTERKUNFTSV_2019 · Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen

(1)In allen Unterkunftsräumen ist eine angemessene Deckenhöhe einzuhalten. Die lichte Höhe muss in allen Unterkunftsräumen, in denen volle Bewegungsfreiheit erforderlich ist, mindestens 203 Zentimeter betragen. Die Berufsgenossenschaft kann eine geringere Mindestdeckenhöhe zulassen, wenn dadurch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Besatzungsmitglieder nicht beeinträchtigt werden.
(2)Außenwände und Wände der folgenden Räume müssen aus Stahl oder einem gleichwertigen Werkstoff hergestellt sein und wasser- und gasdicht sein: 1.Laderäume,
2.Maschinenräume,
3.Vorratsräume,
4.Kühlräume,
5.Räume zum Trocknen von Wäsche,
6.Küchen und
7.gemeinschaftlich genutzte Toiletten und Waschräume in Richtung der Schlafräume.
Die Innenwände und Decken der Unterkunftsräume, mit Ausnahme der Küchen und Toiletten, müssen verkleidet sein.
(3)Offene Decks über den Unterkunftsräumen sind mit einem Belag aus Holz oder einem gleichwertigen Stoff und, soweit die Unterkunftsräume zum dauernden Aufenthalt von Besatzungsmitgliedern bestimmt sind, auch mit einer Trittschallisolierung zu versehen.
(4)Fußböden, Wände und Decken der Unterkunftsräume dürfen keine scharfen Kanten haben. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie leicht gereinigt werden können. Die Fußböden müssen rutschfest und feuchtigkeitsundurchlässig sein. Wasser muss abfließen können. Die Oberfläche der Wände und Decken muss hell und wasserfest beschaffen sein.
(5)Die Übergänge zwischen Fußbodenbelägen aus Verbundwerkstoffen und Wänden müssen so mit Profilen versehen sein, dass Fugen möglichst vermieden werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 SEEUNTERKUNFTSV_2019 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 SEEUNTERKUNFTSV_2019 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.