§ 72 – Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 04.08.2017 – 6 B 34/17ECLI:DE:BVerwG:2017:040817B6B34.17.0
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