§ 91 – Aufwuchs des aktiven militärischen Personals und der Reserve

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

(1)Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegt folgender Aufwuchspfad zugrunde: Jahr Aktive Soldatinnen und Soldaten Reservistinnen und Reservisten
2026 186 000 bis 190 000  70 000 bis  80 000
2027 190 000 bis 193 000  80 000 bis 100 000
2028 193 000 bis 198 000 100 000 bis 120 000
2029 198 000 bis 205 000 120 000 bis 140 000
2030 204 000 bis 212 000 140 000 bis 160 000
2031 210 000 bis 220 000 160 000 bis 180 000
2032 218 000 bis 230 000 180 000 bis 200 000
2033 228 000 bis 242 000 mindestens 200 000
2034 240 000 bis 256 000 mindestens 200 000
2035 255 000 bis 270 000 mindestens 200 000
(2)Die Festlegung der zahlenmäßigen Stärke der Streitkräfte durch den Haushaltsplan gemäß Artikel 87a Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bleibt davon unberührt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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