Art. 8 – Inkrafttreten

SGB11_NDG_1 · Erstes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 SGB11_NDG_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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