Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte
SKPERSSTRUKTANPG · 11 Normen
- § 1Beurlaubung
- § 2Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
- § 3Einmalzahlung
- § 4Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
- § 5Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 6Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1
- § 7Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2
- § 8Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
- § 9Freistellung vom militärischen Dienst
- § 10Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
- § 11Evaluation
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