§ 4 – Ordnung der Laufbahnen

SLV_2021 · Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet. Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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