Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
SLV_2021 · 54 Normen
- § 1Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- § 2Dienstliche Beurteilung
- § 3Beurteilungsverfahren
- § 3aReferenzgruppen
- § 4Ordnung der Laufbahnen
- § 5Einstellung
- § 6Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 7Beförderung
- § 8Dienstzeiterfordernisse
- § 9Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
- § 10Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften
- § 11Beförderung der Mannschaften
- § 12Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- § 13Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- § 14Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- § 15Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 16Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- § 17Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 18Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20Beförderung der Feldwebel
- § 21Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
- § 22Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 23Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 26Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 28Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- § 33Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
- § 38Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- § 43Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 44Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 45Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 48Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 49Verwaltungsvorschriften
- § 50Ausnahmen
- § 51Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 4)
- Anlage 2(zu § 7 Absatz 3)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.