§ 2 – Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen

SOLDERNANO_2026 · Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten

Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor: 1.Beförderungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.Beförderungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 SOLDERNANO_2026 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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