Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen
SOLVV_2014 · 28 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anträge und Anzeigen
- § 3Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
- § 4Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
- § 5Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking
- § 6Auswertung des aufsichtlichen Benchmarkings
- § 7IRB-Ansatz-Eignungsbeurteilungen für interne Ratingsysteme
- § 16Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug
- § 18IMM-Eignungsbeurteilung
- § 19Eignungsbeurteilung für interne Einstufungsverfahren
- § 20Interne Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen
- § 21Interne-Modelle-Eignungsbeurteilung
- § 26Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital
- § 27Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
- § 28Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital
- § 29Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- § 30Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- § 31Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- § 32Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes
- § 33Festlegung der Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer
- § 34Veröffentlichung der Quote
- § 35Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten
- § 36Maßgebliche Risikopositionen
- § 36aBerechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken
- § 37Maximal ausschüttungsfähiger Betrag
- § 37aMaximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote
- § 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.