Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
SPRINDFG · 9 Normen
- § 1Förderaufgaben, Beleihung
- § 2Aufsicht
- § 3Finanzierung
- § 4Beteiligung an Unternehmen
- § 5Einschränkung des Besserstellungsverbots
- § 6Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes
- § 7Evaluation
- § 8Regress
- § 9Inkrafttreten
Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.