Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt
STANDOG · 3 Normen
- Art. 19Neufassung der betroffenen Gesetze und der Rechtsverordnung, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
- Art. 20Inkrafttreten
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