§ 4 – Antrag auf Zulassung zur Prüfung
STBDV · Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 27.10.2010 – VII B 7/10
1. NV: Die zu § 39 Abs. 2 StBerG ergangene Anwendungsregelung in § 157a Abs. 1 Satz 3 StBerG enthält eine verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung. Betätigtes Vertrauen des Bürgers in den Forstbestand der Rechtslage wird zwar enttäuscht, einen ausnahmslosen oder nur grundsätzlichen Schutz gegen eine solche Enttäuschung gewährt das Rechtsstaatsprinzip jedoch nicht. 2. NV: Aus der nach Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit sowie dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) lässt sich nicht die Gebührenfreiheit der Steuerberaterprüfung ableiten. 3. NV: Beweisanträge, die durch keine greifbaren Anhaltspunkte gestützt werden (Beweisermittlung- oder Ausforschungsbeweisanträge), lösen keine Pflicht des FG zur Beweiserhebung aus.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 STBDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
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