§ 303b – Computersabotage
STGB · Strafgesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 08.04.2021 – 1 StR 78/21ECLI:DE:BGH:2021:080421B1STR78.21.0
Zur Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (sog. Ransomware).
- BGH, Beschl. v. 11.01.2017 – 5 StR 164/16ECLI:DE:BGH:2017:110117B5STR164.16.0
Für die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 303b Abs. 1 StGB ist es unerheblich, ob der betroffene Datenverarbeitungsvorgang rechtmäßigen oder rechtswidrigen Zwecken dient.
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