§ 7 – Arbeitskreise

STIKOVETV · Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

(1)Die Kommission kann für bestimmte Aufgaben Arbeitskreise bilden, in denen mindestens ein Mitglied vertreten sein muss. Auch Personen, die nicht Mitglieder der Kommission sind, können einem Arbeitskreis angehören. Ein Mitglied kann mehreren Arbeitskreisen angehören. Die Kommission bestimmt die Anzahl der Personen der Arbeitskreise und jeweils einen Sprecher, der die Arbeitsergebnisse in der Kommission vertritt. Die Kommission kann einen Arbeitskreis ermächtigen, Gutachten beizuziehen, Sachverständige anzuhören, zur Mitarbeit in einem Arbeitskreis hinzuzuziehen oder mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Für den Arbeitskreis gilt § 6 Absatz 1 entsprechend.
(2)Die Arbeitskreise haben ihre Arbeitsergebnisse der Kommission zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten. § 9 Absatz 2, § 11 Absatz 1 und § 13 Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 STIKOVETV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 STIKOVETV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.