§ 8 – Beteiligung anderer Personen

STIKOVETV · Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin

Auf Einladung der Kommission können nicht der Kommission angehörende Personen, auch Vertreter privater oder öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder von Behörden, an den Sitzungen der Kommission oder eines Arbeitskreises teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht und erhalten keine Reisekostenerstattung oder sonstige Erstattungen oder Entschädigungen. Hierauf ist in der Einladung nach Satz 1 hinzuweisen. Nach Satz 1 eingeladene Sitzungsteilnehmer haben sich vor Beginn der Sitzung schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 STIKOVETV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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