Verordnung zur Mitteilung der Stimmrechte aus Aktien und anderen Instrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
STIMMRMV · 8 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Form der Mitteilung
- § 4Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an die Bundesanstalt
- § 5Nutzung der MVP
- § 6Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an den Emittenten
- § 7Ersatz für die Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung einer Mitteilung
- § 8Inkrafttreten
Verordnung zur Mitteilung der Stimmrechte aus Aktien und anderen Instrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.