§ 145 – Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 14.01.2026 – 2 StR 132/25ECLI:DE:BGH:2026:140126B2STR132.25.0
- BGH, Urt. v. 20.06.2013 – 2 StR 113/13
Der Angeklagte ist nicht hinreichend verteidigt, wenn bei kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers ein anderer Verteidiger für einen Tag der Hauptverhandlung bestellt wird, um die Vernehmung eines Zeugen zu ermöglichen, ohne dass der Ersatzverteidiger sich in die Sache einarbeiten konnte.
- BGH, Urt. v. 30.08.2012 – 4 StR 108/12
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