§ 248 – Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 09.07.2025 – 3 StR 194/25ECLI:DE:BGH:2025:090725B3STR194.25.0
Ist die Vernehmung eines Zeugen, für welche die Entfernung des Angeklagten angeordnet worden ist, abgeschlossen und wird der Zeuge zu einem späteren Zeitpunkt abermals vernommen, bedarf es für die Entfernung grundsätzlich eines erneuten Anordnungsbeschlusses.
- BGH, Beschl. v. 27.03.2025 – 5 StR 567/24ECLI:DE:BGH:2025:270325B5STR567.24.0
Zur Reichweite der gerichtlichen Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen.
- BGH, Urt. v. 28.02.2024 – 5 StR 413/23ECLI:DE:BGH:2024:280224U5STR413.23.0
- BGH, Beschl. v. 03.01.2023 – 5 StR 298/22ECLI:DE:BGH:2023:030123B5STR298.22.0
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