§ 257 – Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 09.07.2025 – 3 StR 220/25ECLI:DE:BGH:2025:090725B3STR220.25.0
- BGH, Beschl. v. 08.07.2025 – 6 StR 224/25ECLI:DE:BGH:2025:080725B6STR224.25.0
- BGH, Beschl. v. 09.10.2024 – 5 StR 433/24ECLI:DE:BGH:2024:091024B5STR433.24.0
- BGH, Beschl. v. 03.07.2024 – 4 StR 64/24ECLI:DE:BGH:2024:030724B4STR64.24.0
- BGH, Beschl. v. 16.08.2022 – 5 StR 198/22ECLI:DE:BGH:2022:160822B5STR198.22.0
- BGH, Beschl. v. 08.08.2019 – 1 StR 295/19ECLI:DE:BGH:2019:080819B1STR295.19.0
- BGH, Beschl. v. 12.10.2016 – 2 StR 367/16ECLI:DE:BGH:2016:121016B2STR367.16.0
- BGH, Urt. v. 06.10.2016 – 2 StR 46/15ECLI:DE:BGH:2016:061016U2STR46.15.0
1. Die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge, mit der ein Beweisverwertungsverbot wegen Fehlern bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen geltend gemacht wird, setzt keinen auf den Zeitpunkt des § 257 Abs. 1 StPO befristeten Widerspruch des verteidigten Angeklagten gegen die Verwertung voraus. Es bedarf auch keiner vorgreiflichen Anrufung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO. 2. Ist beim Ermittlungsrichter ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, ist auch dann, wenn dieser sich außerstande sieht, die Anordnung ohne Vorlage der Akte zu erlassen, für eine staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorliegens von Gefahr im Verzug regelmäßig kein Raum mehr, es sei denn, es liegen neue Umstände vor, die sich nicht aus dem vorangegangenen Prozess der Prüfung und Entscheidung über den ursprünglichen Antrag auf Durchsuchung ergeben. 3. Der Hypothese eines möglichen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs kommt bei grober Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Richtervorbehalts im Rahmen der Abwägungsentscheidung über ein Beweisverwertungsverbot keine Bedeutung zu.
- BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 – 2 WD 34/10
1. Das Verlesungsverbot des § 106 Abs. 2 Satz 4 WDO (juris: WDO 2002) darf nicht durch die Vernehmung der Vernehmungsperson umgangen werden, wenn die Vernehmung ohne Beachtung der im gerichtlichen Disziplinarverfahren geltenden Belehrungspflichten erfolgt ist, der Soldat insbesondere nicht über das Recht auf Verteidigerkonsultation belehrt worden war. 2. Hat sich ein Soldat nach Aufnahme von Vorermittlungen durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft geständig eingelassen, ohne zuvor über sein Recht auf Verteidigerkonsultation belehrt worden zu sein, ist das Geständnis im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht verwertbar, wenn der anwaltlich vertretene Soldat bis zu dem in § 91 Abs. 1 WDO, § 257 StPO bestimmten Zeitraum seiner Verwertung widerspricht. 3. Widerspricht der Soldat nicht vor der Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens der Beteiligung der Vertrauensperson und führt er mit ihr ein Gespräch zur Vorbereitung ihrer Stellungnahme, kann die Vertrauensperson als Zeuge zum Inhalt des Gesprächs im gerichtlichen Disziplinarverfahren vernommen werden.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 257 STPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 257 STPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.