§ 30 – Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 26.09.2023 – 5 StR 164/22ECLI:DE:BGH:2023:260923B5STR164.22.0
Zur Wartepflicht gemäß § 29 StPO.
- BGH, Beschl. v. 02.02.2022 – 5 StR 153/21ECLI:DE:BGH:2022:020222B5STR153.21.0
1. Wird ein Besetzungseinwand vom Rechtsmittelgericht als unstatthaft und damit als unzulässig verworfen, weil der Anwendungsbereich des § 222b StPO nicht eröffnet war, wird durch diese Entscheidung die Besetzungsrüge nach § 338 Nr. 1 StPO nicht präkludiert. 2. Die Vorschrift des § 28 Abs. 1 StPO steht einer Besetzungsrüge nicht entgegen, wenn die Anwendungsvoraussetzungen der §§ 24, 30, 31 StPO verkannt werden und so in objektiv willkürlicher Weise in die Gerichtsbesetzung eingegriffen wird. 3. Wegen Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter - wenn im Zeitpunkt der Entscheidung ein Ablehnungsgesuch eines Ablehnungsberechtigen im Sinne von § 24 Abs. 3 StPO nicht vorliegt - nur infolge einer Selbstanzeige nach § 30 StPO von der Mitwirkung ausgeschlossen werden; von Amts wegen findet eine Überprüfung nur hinsichtlich der gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 22, 23 StPO statt.
- BGH, Beschl. v. 11.01.2022 – 3 StR 452/20ECLI:DE:BGH:2022:110122B3STR452.20.1
- BGH, Beschl. v. 19.11.2020 – 4 StR 249/20ECLI:DE:BGH:2020:191120B4STR249.20.0
- BGH, Beschl. v. 11.07.2017 – 3 StR 90/17ECLI:DE:BGH:2017:110717B3STR90.17.0
- BGH, Beschl. v. 14.11.2012 – 2 StR 391/12
- BGH, Beschl. v. 04.07.2012 – 2 StR 43/12
- BGH, Beschl. v. 04.07.2012 – 2 StR 122/12
- BGH, Beschl. v. 04.07.2012 – 2 StR 25/12
- BGH, Beschl. v. 04.07.2012 – 2 StR 622/11
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 30 STPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 30 STPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.