§ 81b – Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten
STPO · Strafprozeßordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.08.2025 – 6 D 18/25
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.04.2025 – 6 A 478/23
- BGH, Beschl. v. 13.03.2025 – 2 StR 232/24ECLI:DE:BGH:2025:130325B2STR232.24.0
Der Versuch der Ermittlungsbehörden, Zugang zu den auf einem Mobiltelefon eines Beschuldigten gespeicherten Daten durch zwangsweises Auflegen von dessen Finger auf den Fingerabdrucksensor zu erlangen, ist von § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO als Ermächtigungsgrundlage jedenfalls dann gedeckt, wenn eine zuvor nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient und der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 24.06.2024 – 6 A 526/20
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 05.02.2024 – 6 A 267/21
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 27.12.2023 – 6 A 628/21
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 24.04.2023 – 6 D 39/22
- Die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt.
Die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 31.01.2023 – 6 D 19/22
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 31.01.2023 – 6 A 265/21
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