(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 176, S. 21 - 22)
1Datensätze und DatenformateDie folgende Tabelle legt die erforderlichen Datensätze und Datenformate fest. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten richtet sich grundsätzlich nach der im System des ferngelenkten Kraftfahrzeugs oder des Leitstandes verfügbaren Auflösung der Daten. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten muss hoch genug sein, um eine Analyse der Ereignisse zu ermöglichen. Besondere Anforderungen an die zeitliche Auflösung sind der Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.Lfd. Nummer Spalte 1: Daten Spalte 2: Datenformat Spalte 3: Zeitliche Auflösung
1.Fahrzeugidentifizierungsnummer Alphanumerische Zeichen [A–Z; 0–9] Beispiel: AAAAAA654398GFRDE Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
2.Positionsdaten Breiten- und Längengrad [±ddd.ddddd°, Angabe in ±Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nachkommastellen] Höhenangaben in Metern Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem – Austauschformat als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungsrichtung erfolgte; Angabe des (Karten-)Bezugssystems Systemauflösung
3.Datum und Zeit des Beginns/Endes des Fernlenkens, fortlaufende Nummerierung der ferngelenkten Fahrten Datum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108 Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
4.Fernlenkende Person Zertifikatsdetails, insbesondere Name und Gültigkeit des Zertifikates Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
5.Systemüberwachungsdaten und Fehlerspeichereinträge samt Softwarestand Alphanumerische Zeichen [A–Z; 0--9] samt Erklärung Beispiel: P0601 Motorsteuergerät – Speicher Prüfsummenfehler Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
6.Umwelt- und Wetterbedingungen Temperatur (°C), Helligkeit/Beleuchtungsstärke (Lux), Stellung des Scheibenwischers (eingeschaltet/ausgeschaltet) Systemauflösung
7.Vernetzung und Datenübertragung Vernetzungsparameter, mindestens Latenzzeiten nach Anlage 1 Nummer 2.1 bis 2.5 und verfügbare Bandbreite Systemauflösung
8.Aktivierte aktive sowie passive Sicherheitssysteme und Auslösung dieser Systeme Beispiel: AEBS Notbremsassistenzsystem – Notbremsung 1,2 Sekunden Systemauflösung
9.Geschwindigkeit des ferngelenkten Kraftfahrzeugs Numerischer Wert in Meter pro Sekunde Systemauflösung
10.Längs- und Querbeschleunigung des ferngelenkten Kraftfahrzeugs Numerischer Wert in Meter pro Sekunde zum Quadrat Systemauflösung
11.Spannungsversorgung des ferngelenkten Kraftfahrzeugs Numerischer Wert in Volt für Bordsysteme und technische Ausrüstung zum Fernlenken Systemauflösung
12.Von extern an das ferngelenkte Kraftfahrzeug gesendete Befehle und Informationen Befehle sind im gesendeten Format zu speichern. Für Informationen sind Metadaten zu speichern: Dateigröße, Dateiformat, Quelle, Ziel, Übertragungszeitpunkt Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
13.Status der lichttechnischen Einrichtungen Identifikation der lichttechnischen Einrichtung, Status der lichttechnischen Einrichtung (eingeschaltet/ausgeschaltet) Systemauflösung
14.Einleitung des risikominimalen Zustands Datum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108 Systemauflösung
15.Übernahme der dynamischen Fahraufgabe durch eine lenkende Person im Kraftfahrzeug Datum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108 Systemauflösung
2Speicherung und Übertragung
2.1Die in Nummer 1 genannten Daten müssen zum Zeitpunkt der Ereignisse nach den Buchstaben a bis f im ferngelenkten Kraftfahrzeug gespeichert werden: a)Beginn und Abschluss des Fernlenkens,
b)Störungen im Betriebsablauf, technische Störungen des Gesamtsystems, insbesondere Abbruch der Funkverbindung während des Betriebs,
c)Beinahe-Unfall und Unfall-Szenarien,
d)Konfliktszenarien, insbesondere Verlassen des Fahrstreifens aufgrund von Fahrtverzug,
e)Einleitung des risikominimalen Zustands und
f)Übernahme der dynamischen Fahraufgabe durch eine lenkende Person im Kraftfahrzeug.
2.2Für die Ereignisse nach Nummer 2.1 Buchstabe b bis f sind die Daten jeweils für einen Zeitraum zu speichern, der zehn Sekunden vor dem Ereignis beginnt und zehn Sekunden nach dem Ereignis endet.
2.3Die Vernetzungsparameter müssen während der gesamten Dauer des Fernlenkens gespeichert werden.
2.4Die für die Ereignisse nach Nummer 2.1 Buchstabe b bis f gespeicherten Daten müssen unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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