§ 37 – Zuweisung
STVOLLZG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 RECLI:DE:BSG:2024:171224UB11AL1023R0
Bei Gefangenen besteht nicht nur an arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen, sondern auch an anderen arbeitsfreien Tagen Versicherungspflicht, die der Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld dient, wenn diese innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsabschnitts einen Monat nicht überschreiten.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.10.2013 – 2 BvR 1541/13ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131023.2bvr154113
- BSG, Urt. v. 06.05.2010 – B 13 R 118/08 RECLI:DE:BSG:2010:060510UB13R11808R0
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