Anlage 3 – (zu § 10 Absatz 1)

TECHKONTROLLV · Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 547 — 548)
Berichterstattendes Land: ..........  Bundespolizei/Zollverwaltung: ..........
Zulassungsstaat: ..........  Zeitraum: von .......... bis ..........
Fahrzeug- klasse N2 N3 O3 O4 M2 M3 Tb Andere Fahr- zeugklassen Insgesamt
Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl vonUntersagungen der Weiterfahrt Anzahl kontrollierter Fahrzeuge AnzahlvonUntersagungen der Weiterfahrt
Gesamt
Mängel im Einzelnen
Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig Kontrolliert Nicht vorschriftsmäßig
(0)Identifizie-rung
(1)Brems-anlage
(2)Lenkung
(3)Sicht
(4)Lichtanlageund Elektrik
(5)Achsen,Räder,Reifen,Aufhän-gung
(6)Fahrgestellund amFahrgestellbefestigteTeile
(7)SonstigeGeräte ein-schließlichFahrten-schreiberundGeschwin-digkeits-begrenzer
(8)Umwelt-belastungdurchEmissionenund Aus-tritt vonKraftstoffund/oder Öl
(9)Zusatztestsfür M2/M3
(10)Ladungs-sicherung

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 TECHKONTROLLV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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