Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik
TELEGEBV · 10 Normen
- § 1Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld
- § 2Gebührenschuldner
- § 3Höhe der Gebühr
- § 4Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
- § 5Gebühren in besonderen Fällen
- § 6Auslagen
- § 7Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 8Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 9Inkrafttreten
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.