Gebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte
TERMVINFGEBV · 12 Normen
- § 1Anwendungsbereich und Gebührenerhebung
- § 2Gebührenentstehung
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Fälligkeit und Säumniszuschlag
- § 5Transaktionen
- § 6Höhe der Gebühren und Auslagen
- § 7Gebührenbefreiung
- § 8Stundung, Niederschlagung und Erlass
- § 9Verjährung und Erstattung
- § 10Inkrafttreten
Gebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.