§ 13 – Aufhebung der Therapieunterbringung
THUG · Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 14.03.2014 – 2 BvR 2168/13
- BGH, Beschl. v. 23.05.2013 – V ZB 201/12
1. Das Therapieunterbringungsgesetz und Art. 316e Abs. 4 EGStGB sind verfassungsgemäß. 2. Die Therapieunterbringung ist nach § 13 Satz 1 ThUG von Amts wegen auch aufzuheben, wenn sie von Anfang an nicht hätte angeordnet werden dürfen.
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