§ 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

THWABRV · Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die THW-Abrechnungsverordnung vom 13. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2674), die durch Artikel 143 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 THWABRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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