Anlage 1 – (zu § 4)

TIERSEUCHSCHBMV · Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1015;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
1.Embryonen, Eizellen und Samen von Einhufern und Klauentieren
2.Milch und Milcherzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind
3.Bruteier
4.Eier und Samen von Fischen
5.Fleisch

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 TIERSEUCHSCHBMV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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