§ 2 – Nummerierungskonzept

TNV · Telekommunikations-Nummerierungsverordnung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach öffentlicher Anhörung jährlich ein Nummerierungskonzept über die Entwicklungen auf dem Telekommunikationsmarkt und deren Auswirkungen auf den Nummernplan. Das Nummerierungskonzept soll insbesondere enthalten: 1.eine Übersicht über den Belegungsgrad und die Nachfrageentwicklung für jeden genutzten Nummernraum, Nummernbereich und Nummernteilbereich,
2.Kriterien, nach denen Nummernknappheit bestimmt wird,
3.eine Identifizierung der Nummernräume, Nummernbereiche und Nummernteilbereiche, für die in den kommenden fünf Jahren eine Knappheit erwartet wird,
4.eine Übersicht über die noch verfügbaren, nicht bestimmten Zwecken gewidmeten Nummernbereiche und Nummernteilbereiche,
5.ob und aus welchen Gründen eine Änderung des Nummernplans aufgrund von Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation erforderlich ist sowie
6.konkrete Planungen zu Änderungen des Nummernplans.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 TNV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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