Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz
TPG-GEWV · 16 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anforderungen an die Entnahme von Geweben
- § 3Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
- § 4Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
- § 5Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
- § 6Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
- § 7Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 8Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 9Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 10Inkrafttreten
- Anlage 1Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
- Anlage 2Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
- Anlage 3Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
- Anlage 4Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.