Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
TRD_V · 7 Normen
- § 1Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
- § 2Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- § 3Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
- § 4Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
- § 5Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
- § 6Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
- § 7Inkrafttreten
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.