§ 13 – Inkrafttreten

TVG · Tarifvertragsgesetz

(1)Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2)Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3)§ 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 13 TVG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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