§ 11 – Ausschlussfristen

TVMINDESTLOHN_VFLUGHSIK_4 · Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

1.Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden.
2.Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.
3.Von dieser Ausschlussfrist werden Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst. Dies gilt auch für den Anspruch von Beschäftigten auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche von Beschäftigten unterliegen weiterhin den tarifvertraglich geltenden Ausschlussfristen.
[§§ 12 bis 15 sind von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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