§ 2 – Entgeltstruktur

TVMINDESTLOHN_VFLUGHSIK_4 · Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

[Die Nummern 1 bis 3 sind von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.] 4.Die Stundenentgelte in den Entgeltgruppen II bis IV sind zugleich Mindestentgelte im Sinne des § 5 Satz 1 Nummer 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
[Nummer 4 Satz 2 ist von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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