Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 27 u. 28 (Vorderseite)Vermittlungsstelle: I An I I .......................................... I (Name des Schuldnerinstituts) I I Berlin I ------ I------------------------------------------- I Eingangsdatum beim Aktenzeichen des I Schuldnerinstitut Schuldnerinstituts I------------------------------------------------------------------------ Anmeldemuster AS (Sammelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz) Nur für Schuldverschreibungen, die im Wertpapierbereinigungsverfahren(WB-Verfahren) für natürliche Personen, Gemeinschaftsdepots vonEheleuten oder Nachlaßdepots angemeldet worden sind.Befindet sich die Anschrift des Anmelders imWertpapierbereinigungsverfahren (WB-Anmelder) im Bundesgebiet, sodarf die Anmeldung nur dann in eine Sammelanmeldung aufgenommenwerden, wenn feststeht, daß das Recht nicht unter die 35. DVO/UGfällt.Nicht in einer Anmeldung sind zusammenzufassen: a) Ansprüche, die im WB-Verfahren rechtskräftig anerkannt sind, mit schwebenden WB-Anmeldungen, b) Anmeldungen, die im WB-Verfahren in einer Sammelanmeldung enthalten waren, mit Einzelanmeldungen im WB-Verfahren, c) Anmeldungen für Nachlaßdepots mit einem Betrag von mehr als 5.000 RM (ohne Zinsen), bei denen ein Erbnachweis nicht vorliegt, mit anderen Anmeldungen. I. Für folgende Schuldverschreibungen wird geltend gemacht, daß das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann: Wertpapierart:------------------------------------------------------------------------Lfd. Nr. I Nennbetrag I Akten- I Name des WB-Anmelders I Raum für I RM I zeichen I und Ort 1) I Prüfungs- I I der Prüf- I I vermerke I I stelle I I------------------------------------------------------------------------ 1 I 2 I 3 I 4 I----------------------------------------------------------I I I I I I I I I I I I I I------------IÜbertrag: ----------------------1) Bei Nachlaßdepots ist neben der Nachlaßbezeichnung der (Mit-)Erbe anzugeben, für den die Bestätigung II 3 abgegeben wird. Beispiel: Friedrich Müller Nachlaß (Miterbe: Karl Müller, Essen). (Rückseite)------------------------------------------------------------------------ 1 I 2 I 3 I 4 I----------------------------------------------------------IÜbertrag:I------------I I I I I I I I I I I I I I I I------------IGesamt- betrag: -------------- II. Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab: 1. Die vorstehend angemeldeten Ansprüche sind im WB-Verfahren für die angegebenen natürlichen Personen oder Gemeinschaftsdepots von Eheleuten oder für Nachlaßdepots rechtskräftig anerkannt *) / angemeldet *). 2. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr. hatte der in Spalte 4 Bezeichnete nach dem Anerkennungsbeschluß oder -bescheid oder unseren Unterlagen zu einem Zeitpunkt nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift an dem in Spalte 4 genannten Ort. 3. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr. hatte ein Mitberechtigter (§ 3 Abs. 4 oder 5 der 2. DVO/UEG) nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift an dem in Spalte 4 genannten Ort. Soweit es sich um ein Nachlaßdepot handelt, bei dem ein Erbnachweis nicht vorliegt, würden wir eine Verfügung über das Depot auch ohne amtlichen Erbnachweis zulassen. 4. Uns ist nichts darüber bekannt, daß die in Spalte 4 genannten Personen an den angegebenen Orten weder ihren Wohnsitz noch ihren dauernden Aufenthaltsort hatten. 5. Wir haben mit denjenigen, für die wir die Bestätigung lt. Nr. 2 oder 3 abgeben, nach dem 30.9.1949 in unmittelbarer Verbindung gestanden.III. Soweit nichts Besonderes angegeben ist, umfaßt die Anmeldung diejenigen rückständigen Zinsen, auf die sich die WB-Gutschrift erstreckt.............................. ....................................... (Ort und Datum) (Unterschrift der Vermittlungsstelle)--------*) Nichtzutreffendes ist zu durchzustreichen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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