§ 2 – Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld
UNBILLIGKEITSV · Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 RECLI:DE:BSG:2022:220922UB4AS6021R0
Die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente stellt nicht schon deshalb eine unbillige Härte für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dar, weil er einen der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Bundesfreiwilligendienst leistet und dafür ein monatliches Taschengeld von 200 Euro erhält.
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