§ 4 – Titel der Karten und Lagerisse

UNTERLAGENBERGV · Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen

Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten 1.die Art und den Namen der Berechtigung,
2.die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.den Maßstab und
5.den Anfertigungsvermerk.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 UNTERLAGENBERGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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