§ 7 – Verzinsung der Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten

UR_V · Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen

(1)Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten nach § 6 Abs. 2 bis 4 des Vermögensgesetzes sind vom Tag der Rückgabe des Unternehmens an zu verzinsen. Der Zinssatz entspricht dem am zweiten Geschäftstag vor dem Beginn einer Zinsperiode ("Zinsfestlegungstag") in Frankfurt am Main von Telerate im FIBOR-Fixing ermittelten und auf der Telerate Bildschirmseite 22 000 veröffentlichten Satz. Im Falle höherer Gewalt, die eine Eingabe und Ermittlung über Telerate ausschließt, sind die an die Deutsche Bundesbank, die ihrerseits für eine entsprechende zeitnahe Veröffentlichung sorgt, gemeldeten Quotierungen maßgebend. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich fällig. Zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner kann eine von Satz 1 bis 4 abweichende Vereinbarung getroffen werden.
(2)Soweit Schuldner und Gläubiger keine abweichende Vereinbarung treffen, sind die Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten beginnend mit dem 1. Juli 1995 jährlich in Höhe von 2,5 vom Hundert ihres Nennwertes zu tilgen. Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. Der Schuldner ist zur weitergehenden Tilgung jederzeit berechtigt; er ist hierzu verpflichtet, soweit er Vermögensgegenstände veräußert, die für die Ausgleichsverbindlichkeit ursächlich waren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 UR_V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 UR_V direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.