§ 3 – Grundsätze für Umweltprüfungen
UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 27.03.2025 – 7 A 3.24ECLI:DE:BVerwG:2025:270325U7A3.24.0
Als Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG sind solche Maßnahmen geeignet, die sich in ihrer Wirkung auf die Funktionen des durch den Eingriff betroffenen Naturraums erstrecken. Daher kommen auch in einem benachbarten Naturraum verwirklichte Ersatzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen in Betracht, die geeignet sind, die beeinträchtigten Funktionen des betroffenen Naturraums zu kompensieren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12. September 2024 - 7 C 3.23 - BVerwGE 183, 143 Rn. 12).
- BVerwG, Beschl. v. 02.03.2023 – 4 B 16/22ECLI:DE:BVerwG:2023:020323B4B16.22.0
- Sächsisches OVG, Urt. v. 26.11.2019 – 4 C 18/18
- BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12)ECLI:DE:BVerwG:2017:191217U7A6.17.0
1. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG hat nach Maßgabe der §§ 72 ff. WHG (juris: WHG 2009) drittschützende Wirkung (Rn. 42 ff.). 2. Der Hochwasserschutz in § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG zielt nicht nur auf die Sicherung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen bzw. des bislang erreichten Standes aller Hochwasserschutzmaßnahmen, sondern auf die Minimierung von Hochwassergefahren und Minderung von Hochwasserschäden im Allgemeinen (Rn. 45).
- BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 10/17, 7 A 10/17 (7 A 20/12)ECLI:DE:BVerwG:2017:191217U7A10.17.0
"Öffentliche Verkehrsanlagen" im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 HBauO (juris: BauO HA 2005) sind solche Anlagen an dem allgemeinen Schiffsverkehr dienenden Binnenwasserstraßen, die im Rahmen der Widmung des Verkehrsweges jedermann offenstehen.
- BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 – 7 A 1/17, 7 A 1/17 (7 A 22/12)ECLI:DE:BVerwG:2017:281117U7A1.17.0
Die Belange von Berufsfischern haben gegenüber öffentlichen Interessen an einem Ausbau einer Bundeswasserstraße nur geringes Gewicht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2011 - 7 A 9.09 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 12).
- BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 – 7 A 17/12ECLI:DE:BVerwG:2017:281117U7A17.12.0
1. Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1a UmwRG sind nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d.h. den Verfahrensablauf als solchen, betreffen (Rn. 29). 2. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG stellt einen verbindlichen Versagungstatbestand für Ausbau- und Neubauvorhaben an Bundeswasserstraßen dar. Ob ein Vorhaben mehr als geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz im Sinne dieser Vorschrift hat, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (Rn. 49 ff., 54). 3. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG hat nach Maßgabe der §§ 72 ff. WHG (juris: WHG 2009) drittschützende Wirkung (Rn. 57 ff.). 4. Sofern das Landesrecht die Aufgabe der Deicherhaltung einem Deichverband zuweist, kann nur dieser vorhabenbedingte Auswirkungen auf den Hochwasserschutz geltend machen (Rn. 60).
- BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 – 7 B 5/17ECLI:DE:BVerwG:2017:101017B7B5.17.0
- BVerwG, Urt. v. 01.06.2017 – 9 C 2/16ECLI:DE:BVerwG:2017:010617U9C2.16.0
1. Die Verbandsklagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 UmwRG) umfasst die Klage auf behördliches Einschreiten gegen ein ohne die erforderliche Zulassungsentscheidung errichtetes und betriebenes Vorhaben. 2. Das Ermessen der Naturschutzbehörde, gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG die Nutzung eines in einem FFH-Gebiet ohne die erforderliche Planfeststellung ausgebauten Radweges zu unterbinden, ist regelmäßig zu einer Rechtspflicht verdichtet, wenn die weitere Nutzung bis zum Abschluss des nachträglich durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens über die baubedingten Störungen hinaus erhebliche Beeinträchtigungen konkret befürchten lässt.
- 1. Ist eine Straße ohne vorherige Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gebaut oder ausgebaut worden, kann eine § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung die Untersa-gung deren Nutzung über § 2 Abs. 5 UmwRG, § 2 Satz 1 SächsNatschG und § 3 Abs. 2 BNatSchG gerichtlich durchsetzen, wenn die Nutzungsuntersagung nach § 2 Satz 1 SächsNatschG i. V. m. § 3 Abs. 2 BNatSchG zulässig ist und die Vereinigung auch die Unter-lassung einer Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG i. V. m. § 2 Abs. 3 UVPG mit Erfolg gerichtlich rügen kann. 2. Eine gesonderte rechtliche Grundlage für den auf eine Nutzungsuntersagung gerichteten (subjektivrechtlichen) Anspruch der Vereinigung bedarf es nicht; der Nutzungsuntersagungs-anspruch ist gleichsam Annex des Anspruchs auf Feststellung, dass eine Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG i. V. m. § 2 Abs. 3 UVPG unterlassen wurde. 3. Ist eine Straße ohne vorherige Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gebaut oder ausgebaut worden, ist das in § 3 Abs. 2 BNatSchG eingeräumte Ermessen auf den Erlass der Nutzungsuntersagung intendiert. SächsOVG, Urteil v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 - I. VG Chemnitz
1. Ist eine Straße ohne vorherige Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gebaut oder ausgebaut worden, kann eine § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung die Untersa-gung deren Nutzung über § 2 Abs. 5 UmwRG, § 2 Satz 1 SächsNatschG und § 3 Abs. 2 BNatSchG gerichtlich durchsetzen, wenn die Nutzungsuntersagung nach § 2 Satz 1 SächsNatschG i. V. m. § 3 Abs. 2 BNatSchG zulässig ist und die Vereinigung auch die Unter-lassung einer Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG i. V. m. § 2 Abs. 3 UVPG mit Erfolg gerichtlich rügen kann. 2. Eine gesonderte rechtliche Grundlage für den auf eine Nutzungsuntersagung gerichteten (subjektivrechtlichen) Anspruch der Vereinigung bedarf es nicht; der Nutzungsuntersagungs-anspruch ist gleichsam Annex des Anspruchs auf Feststellung, dass eine Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG i. V. m. § 2 Abs. 3 UVPG unterlassen wurde. 3. Ist eine Straße ohne vorherige Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gebaut oder ausgebaut worden, ist das in § 3 Abs. 2 BNatSchG eingeräumte Ermessen auf den Erlass der Nutzungsuntersagung intendiert. SächsOVG, Urteil v. 22.07.2015 - 1 A 509/14 - I. VG Chemnitz
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