Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPPORTV · 6 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Funktionen der zentralen Internetportale
- § 4Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten
- § 5Dauer der Zugänglichkeit der Daten
- § 6Speicherung der Daten
Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.