§ 3 – Sicherstellung von Sachen
VEREINSGDV · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Ingewahrsamnahme von Sachen Drittter, die der Forderung der verfassungswidrigen Bestrebungen eines verbotenen Vereins dienen
Ingewahrsamnahme von Sachen Drittter, die der Forderung der verfassungswidrigen Bestrebungen eines verbotenen Vereins dienen
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