Verordnung zur Durchführung des § 11a des Vermögensanlagengesetzes
VERMVERMIV · 7 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Inhalt der Veröffentlichung
- § 3Art der Veröffentlichung von Tatsachen
- § 4Form und Inhalt der Mitteilung der Tatsache und der Veröffentlichung an die Bundesanstalt
- § 5Bekanntmachung der Tatsache durch die Bundesanstalt
- § 6Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung des § 11a des Vermögensanlagengesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.