§ 5a – Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners
VWVG · Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 21.11.2024 – I ZB 27/23ECLI:DE:BGH:2024:211124BIZB27.23.0
- BGH, Beschl. v. 01.06.2023 – I ZB 69/22ECLI:DE:BGH:2023:010623BIZB69.22.0
Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.
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