§ 15 – Inkrafttreten

W_HRUMSTABSCHLG · Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2)§ 12 Nr. 1 bis 3, 6 bis 8 tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 15 W_HRUMSTABSCHLG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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