Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
WASTR_BGVTR · 23 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1ohne amtliche Überschrift
- § 2ohne amtliche Überschrift
- § 3ohne amtliche Überschrift
- § 4ohne amtliche Überschrift
- § 5ohne amtliche Überschrift
- § 6ohne amtliche Überschrift
- § 7ohne amtliche Überschrift
- § 8ohne amtliche Überschrift
- § 9ohne amtliche Überschrift
- § 10ohne amtliche Überschrift
- § 11ohne amtliche Überschrift
- § 12ohne amtliche Überschrift
- § 13ohne amtliche Überschrift
- § 14ohne amtliche Überschrift
- § 15ohne amtliche Überschrift
- § 16ohne amtliche Überschrift
- § 17ohne amtliche Überschrift
- § 18ohne amtliche Überschrift
- § 19ohne amtliche Überschrift
- § 20ohne amtliche Überschrift
- § 30ohne amtliche Überschrift
- § 31ohne amtliche Überschrift
- § 32ohne amtliche Überschrift
Anhänge
Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.