§ 6 – Eingangs- und Ausgangsbücher

WEIN_V_1995 · Wein-Überwachungsverordnung

Ein- und Ausgangsbücher im Sinne des Titels III Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind: 1.das Kellerbuch,
2.das Weinbuch,
3.das Buch des Geschäftsvermittlers und
4.das Stoffbuch.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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